Stand: 15. Januar 2025

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen AutoAuswahl München, Maximilianstraße 15, 80539 München (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").

(2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Fahrzeugberatung, -inspektion und -bewertung. Dazu gehören insbesondere:

  • Technische Fahrzeugprüfungen und Inspektionen
  • Datenbank-Prüfungen zur Fahrzeughistorie
  • Kaufberatung und Marktpreis-Bewertungen
  • Begleitung bei Fahrzeugbesichtigungen und Probefahrten
  • Unterstützung bei Preisverhandlungen

(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem Kostenvoranschlag.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise gemäß aktueller Preisliste.

(2) Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Die Zahlung erfolgt nach Leistungserbringung und Rechnungsstellung binnen 14 Tagen ohne Abzug.

(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.

(5) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 5 Leistungserbringung

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und mit der gebotenen Sorgfalt.

(2) Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Vertragspflichten sachkundiger Dritter zu bedienen.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

§ 6 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt das zu prüfende Fahrzeug zum vereinbarten Termin in verkehrssicherem und zugänglichem Zustand zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber ermöglicht dem Auftragnehmer ungehinderten Zugang zum Fahrzeug und allen relevanten Dokumenten.

(3) Bei mobilen Leistungen stellt der Auftraggeber einen geeigneten Prüfplatz zur Verfügung.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle ihm bekannten Mängel und Besonderheiten des Fahrzeugs vor Beginn der Prüfung mitzuteilen.

§ 7 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet die ordnungsgemäße Erbringung seiner Dienstleistungen nach den anerkannten Regeln der Technik.

(2) Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen.

(3) Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zur kostenlosen Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Eine Haftung für die Richtigkeit von Marktpreisbewertungen wird ausgeschlossen, soweit diese auf öffentlich zugänglichen Quellen beruhen.

§ 9 Vertraulichkeit

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.

(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(3) Ausgenommen sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder rechtmäßig von Dritten erhalten wurden.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Vom Auftragnehmer erstellte Gutachten, Berichte und sonstige Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Unterlagen vor vollständiger Zahlung an Dritte weiterzugeben.

§ 11 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderen anwendbaren Datenschutzgesetzen.

(2) Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

§ 12 Widerrufs- und Rücktrittsrecht

(1) Wurde der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen oder als Fernabsatzvertrag, steht dem Auftraggeber ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

(2) Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat, nachdem der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht verliert.

(3) Bei bereits erbrachten Teilleistungen ist eine anteilige Vergütung zu entrichten.

§ 13 Kündigung

(1) Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen
  • Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 14 Höhere Gewalt

(1) Höhere Gewalt befreit die Vertragsparteien von ihren Leistungspflichten für die Dauer der Behinderung und im Umfang ihrer Auswirkungen.

(2) Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare, außergewöhnliche und unvermeidbare Ereignisse wie Naturkatastrophen, Kriege, Terroranschläge, Pandemien oder behördliche Anordnungen.

(3) Die betroffene Vertragspartei hat die andere unverzüglich über den Eintritt und das Ende der höheren Gewalt zu informieren.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Anstelle unwirksamer Bestimmungen gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Haben Sie Fragen zu unseren AGB?

Gerne erläutern wir Ihnen alle Vertragsbedingungen im Detail. Kontaktieren Sie uns vor Auftragserteilung:

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